Rechtliches
Hier noch etwas Rechtliches für Eltern: Wenn Ihr Kind zur Jungschar kommt, gehen wir davon aus, dass dies mit der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, i.d.R. Eltern, geschieht. Dies beinhaltet auch die Erlaubnis, innerhalb der üblichen Zeit Spiele im Freien machen zu dürfen. Die Aufsichtspflicht übertragen Eltern an uns Mitarbeiter - mit allen Rechten und Pflichten!
Dennoch benötigen wir, wenn ein Jungschar-Neuling 2-3 mal gekommen ist, eine schriftliche Anmeldung. Diese geben wir dem Kind mit nach Hause mit der Bitte, sie unterschrieben zurück zu bekommen. Auf diese Art und Weise ist die Versicherung zufrieden gestellt und wir haben eine Notfall-Telefonnummer. Verbindlichkeiten geht man mit dieser Anmeldung nicht ein. Sie können dieses
Anmelde-Formular auch downloaden.
Besondere Gruppenstunden (auch solche mit besonderer Zeit oder besonderem Ort) kündigen wir ca. 1 Woche vorher an. Bei ganz kniffligen Sachen holen wir sogar die schriftliche Erlaubnis der Eltern ein.